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   VGH Bayern, 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682   

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https://dejure.org/2017,52206
VGH Bayern, 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682 (https://dejure.org/2017,52206)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682 (https://dejure.org/2017,52206)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - 10 ZB 17.1682 (https://dejure.org/2017,52206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 25a Abs. 1 S. 1 Nr. 4, § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, Abs. 3
    Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzungen einer positiven Integrationsprognose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzungen einer positiven Integrationsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Integrationsprognose; Schulabschluss; Sprachkenntnisse; Fehlzeiten in der Schule; keine Erwerbstätigkeit; Berufungszulassung; ernstliche Zweifel; Lebensunterhalt

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für eine positive Integrationsprognose im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -juris Rn. 16).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682
    Ob angesichts der positiven Entwicklung im letzten halben Jahr die Versäumnisse des Klägers in der Vergangenheit, dass er trotz seines langjährigen Aufenthalts im Bundesgebiet keine für eine Berufsausbildung ausreichenden Sprachkenntnisse erworben und er sich nicht um eine Erwerbstätigkeit bemüht hat, aufgewogen werden und ihm als gut integrierten Heranwachsenden eine gesicherte Aufenthaltsperspektive eröffnet werden müsste (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17.12 - juris Rn. 24), braucht nicht abschließend entschieden zu werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2016 - 2 M 73/16

    Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682
    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechtsordnung (OVG LSA, B.v. 7.10.2016 - 2 M 73/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 03.11.2021 - 2 B 296/21

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG; Ausweisung -

    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (Nds. OVG, Beschl. v. 17.08.2020 - 8 ME 60/20, a.a.O., Rn. 41; Bay. VGH , Beschl. v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschl. v. 07.10.2016 - 2 M 73/16, juris Rn. 5).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass ein erfolgreicher Schulbesuch oder ein Schulabschluss nach § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG ohnehin Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG ist, und die positive Integrationsprognose nach Nr. 4 als weitere Voraussetzung hinzutritt (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682, a.a.O., Rn. 8).

  • VG Ansbach, 30.09.2019 - AN 5 E 19.01681

    Ablehnung Eilantrag nach § 123 VwGO, und der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechtsordnung (BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682 - juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 7.10.2016 - 2 M 73/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Alleine der erfolgreiche Schulabschluss im Jahr 2018 und der Besuch einer Vorklasse an einer Fachoberschule im Schuljahr 2018/2019 sind für das Vorliegen einer positiven Integrationsprognose nicht ausreichend, weil die Voraussetzungen des § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 4 AufenthG kumulativ vorliegen müssen (BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v.26.4.2019 - 10 ZB 19.290 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 07.05.2020 - 10 CS 20.842

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Die behauptete aber nicht glaubhaft gemachte Bereitschaft der Vermieterin der Antragstellerin, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, kann dabei vor der tatsächlichen Abgabe der Erklärung nicht einkommenserhöhend oder bedarfsmindernd berücksichtigt werden, zumal nicht ansatzweise dargelegt ist, dass die Vermieterin, die nach eigenen Angaben (Bl. 16 der Akte des Verwaltungsgerichts) 85 Jahre alt ist und selbst eine Rente bezieht, entsprechend leistungsfähig wäre (vgl. zu den Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682 - juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 11 K 21.01402

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden -

    Ungeachtet dessen ist entgegen der Ansicht des Klägers nicht bereits mit Erreichen eines Schulabschlusses von einer positiven Integrationsprognose auszugehen, da § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG einen erfolgreichen Schulbesuch bzw. den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses kumulativ zu der positiven Integrationsprognose in § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG voraussetzt (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358

    Eilantrag gegen Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für

    Auch etwaige Bemühungen des Klägers oder Botschaftsvorsprachen ersetzen nicht das Vorhandensein eines anerkannten Passes oder Passersatzes (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682 - juris Rn. 11).
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